Nach § 14 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg und Berlin e.V. müssen Mitgliederversammlung einmal im Jahr durchgeführt werden. Ursprünglich sollte das in Verbindung mit dem 27. Landeskongress 2020 erfolgen, der in Folge der immer noch geltenden Abstands- und Hygienevorschriften auf das Jahr 2021 verschoben werden musste. Um der Verbandssatzung zu entsprechen und vor unseren Mitgliedern Rechenschaft abzulegen, soll die 29. Mitgliederversammlung digital durchgeführt werden. Dafür nutzen wird das BWK-Konferenzportal bei ecosero. Ecosero ist ein DSGVO-konformes Portal mit Sitz und Servern in der Bundesrepublik Deutschland. Es erfüllt deutsche und europäische Datenschutzvorschriften. Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung folgen Sie bitte den Hinweisen im beigefügten Flyer, der das Programm und die Tagesordnung enthält.
Hinweis:
Auszug aus dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrechtsverfahren
§ 5 COVInsAG im Wortlaut:
(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr, 14, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2020