29. Mitgliederversammlung des BWK-Landesverbandes Brandenburg und Berlin am 30.10.2020



Die Veranstaltung wird mit dem BWK-Konferenzportal online durchgeführt
(Google Maps)
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Abmeldeschluss: 29.10.2020

Nach § 14 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg und Berlin e.V. müssen Mitgliederversammlung einmal im Jahr durchgeführt werden. Ursprünglich sollte das in Verbindung mit dem 27. Landeskongress 2020 erfolgen, der in Folge der immer noch geltenden Abstands- und Hygienevorschriften auf das Jahr 2021 verschoben werden musste. Um der Verbandssatzung zu entsprechen und vor unseren Mitgliedern Rechenschaft abzulegen, soll die 29. Mitgliederversammlung digital durchgeführt werden. Dafür nutzen wird das BWK-Konferenzportal bei ecosero. Ecosero ist ein DSGVO-konformes Portal mit Sitz und Servern in der Bundesrepublik Deutschland. Es erfüllt deutsche und europäische Datenschutzvorschriften. Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung folgen Sie bitte den Hinweisen im beigefügten Flyer, der das Programm und die Tagesordnung enthält.

Hinweis:

Auszug aus dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrechtsverfahren

§ 5 COVInsAG im Wortlaut:

(1) Ein Vorstands­mit­glied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberu­fung o­der bis zur Bestellung seines Nachfol­gers im Amt.

(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürger­li­chen ­Ge­setz­buchs kann der Vorstand auch ohne Ermäch­ti­gung in der Sat­zung Vereins­mit­glie­dern ermög­li­chen,

  1. an der Mitglie­der­ver­samm­lung ohne Anwesen­heit am Ver­samm­lungs­ort teilzu­neh­men und Mitglie­der­rechte im Wege der elek­tro­ni­schen Kommu­ni­ka­tion auszuüben oder
  2. ohne Teilnahme an der Mitglie­der­ver­samm­lung ihre Stimmen vor der Durch­füh­rung der Mitglie­der­ver­sam­lung schrift­lich abzugeben.

(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürger­li­chen Gesetz­buchs ist ein Beschluss ohne Versamm­lung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein ­ge­setz­ten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre ­Stim­men in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der er­for­der­li­chen Mehrheit gefasst wurde.

Bundes­ge­setz­blatt Jahrgang 2020 Teil I Nr, 14, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2020
Kontakt:
BWK-Landesverband Brandenburg und Berlin e.V.
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