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Mitgliedsausweis als Wallet Pass (iOS/Android)
Liebe Mitglieder des Landesverbandes,

Sie haben nun auch die Möglichkeit, an Stelle des herkömmlichen Mitgliedsausweises, einen vom System generierten Wallet Pass für Ihr mobiles Endgerät zu verwenden. Wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, loggen Sie sich bitte ein und wechseln Sie in der Navigation zu "Mein Profil". Mit der Schaltfläche "Add to WalletPasses" erzeugen Sie einen pkpass File (pass.pkpass). Speichern Sie diesen auf Ihrem Rechner und senden Sie ihn anschließend an Ihr Endgerät. Anschließend können Sie die Datei auf dem Endgerät öffnen und mit "Hinzufügen" speichern.

Der Ausweis enthält Ihren Namen, die Mitgliedsnummer, das Eintrittsdatum, den Namen des BWK-Landesverbandes sowie einen QR-Code für die Anmeldung bei BWK-Veranstaltungen.

Da die Gültigkeit des Wallet Passes an die Mitgliedschaft im BWK gekoppelt ist, läuft der Pass am Jahresende ab und muss anschließend neu geladen werden.

20.07.2022   
Teilnahme an Veranstaltungen des Landesverbandes
Liebe Mitglieder,
liebe Gäste des BWK,

Sie finden in unserem Veranstaltungskalender eine Vielzahl von unterschiedlichen Exkursionen, Seminaren, Foren, Tagungen und Kongressen. Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, bitten wir Sie sich ausschließlich online anzumelden.

Mitglieder des BWK müssen sich, um von den Mitgliedsvorteilen zu profitieren, vorher einloggen. Die dafür nötigen Informationen (Benutzer und Passwort) erhalten Sie bei Ihrer Landesgeschäftsstelle, falls Sie Ihnen bisher noch nicht mitgeteilt wurden. Diese Anmeldeinformationen gelten übrigens landesverbandsübergreifend.

Wenn Sie (noch) kein Mitglied in unserem Verband sind, können Sie Ihre Teilnahme auch anmelden, wenn Sie nicht eingeloggt sind.

Bitte füllen Sie in beiden Fällen alle angefragten Felder aus und hinterlegen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. An diese senden wir Ihnen unmittelbar nach der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung mit weiteren Angaben zur Zahlung bei kostenpflichtigen Veranstaltungen.

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie ab diesem Jahr für alle Präsenzveranstaltungen des Landesverbandes Brandenburg und Berlin eine Eintrittskarte mit einem aufgedruckten QR-Code. Diese Eintrittskarte dient als Ihr Buchungsnachweis und soll am Check In vorgelegt werden. Sie wird dort zur Zahlungs- und Anwesenheitskontrolle gescannt. Mit dem Scan wird Ihre Anwesenheit auf der Veranstaltung erkannt und Sie können die Teilnahmebestätigung selbständig herunterladen.

Noch einfacher geht das für Mitglieder des BWK übrigens mit der kostenlosen BWK-App, die Sie im Playstore hier: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.VereinsAppBWK oder im AppleStore hier: https://apps.apple.com/de/app/bwk-die-umweltingenieure/id1615574851 finden.

Mit dieser App haben Sie Termine, Kontakte, Nachrichten, Dokumente und den jeweils gültigen QR-Code immer dabei.
09.03.2022   
Bescheinigungen über Zuwendungen an den Landesverband
Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Um deren Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wurde im Jahr 2007 eine steuerliche Vereinfachungsregel eingeführt, die die Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen bei Kleinspenden (d.h. seit dem 01.01.2021 Spenden bis zu einer Höhe von 300,00 €) betraf. Zur steuerlichen Geltendmachung solcher Zuwendungen reichen die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) und ein vereinfachter Spendennachweis aus.
 
Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein. Der vereinfachte Spendennachweis muss Angaben zum steuerbegünstigten Zweck und zur Freistellung des Zuwendungsempfängers von der Körperschaftsteuer beinhalten. 

Der BWK Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. ist gemäß Freistellungsbescheid von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewstG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Zugleich ist er berechtigt, auch für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
 
Für Spenden bis 300,00 € an den BWK-Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. oder für den Mitgliedsbeitrag finden Sie hierfinden Sie hier den vereinfachten Spendennachweis für Ihre Unterlagen. Für Spenden über 300,00 € benötigen Sie weiterhin eine vom Empfänger der Spende auszustellende Spendenbescheinigung, die wir Ihnen sehr gern zusenden. Bitte denken Sie in diesem Fall daran, Ihre Adressdaten vollständig anzugeben.
06.08.2021