
SEPA ist die Norm für europäische Banktransaktionen ("Single Euro Payments Area").
Für SEPA-Lastschriften folgende Maßnahmen empfehlenswert:
1. Die sog. SEPA-Prenotification kündigt dem Zahlenden die Abbuchung an. Diese Benachrichtigigung muss 14 Tage vor der Abbuchung übergeben werden und kündigt folgende Daten an:
2. Diese SEPA-Prenotification kann auf der Rechnung stehen. Standardmäßig ist folgenden Text auf der Rechnung vermerkt:
"Die Forderung von {#summe#} Euro ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat {#mandatsreferenz#} zu der Gläubiger-Identifikationsnummer {#glaeubigerid#} von Ihrem Konto frühestens zum Fälligkeitstag {#faelligkeit#} ein."
Sie können diesen Satz z.B. in dem Feld "Bankeinzug" (unter Administation/Optionen, Register "Kasse", Feld "Bankeinzug") vermerken, er erscheint dann nur bei Rechnungen mit Bankeinzug-Einstellung.
3. Über Kasse/SEPA-Aufträge kann die SEPA-XML-Datei geladen werden.
Die SEPA-Lastschriften sind in VereinOnline immer als "erstmalig" gekennzeichnet (Erkennung von Wiederholungslastschriften ist problematisch).
Eine SEPA-Datei kann immer nur einen Fälligkeitstag enthalten.
Es wird der späteste Fälligkeitstermin (aber mind. 3 Tage in der Zukunft, bei Wochenende folgender Montag) vorgeschlagen - falls dies ein Feiertag ist bitte manuell korrigieren.
siehe "SEPA Lastschriften/Überweisungen"