58. Weiterbildungsseminar: Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz am 19.04.2023



ABACUS Tierpark Hotel Berlin, Franz-Mett-Straße 3-9, 10319 Berlin
(Google Maps)
09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Anmeldeschluss: 14.04.2023
Abmeldeschluss: 31.03.2023
135,00 € für interne Mitglieder
195,00 € für externe Teilnehmer
55,00 € für Teilnehmer der Gruppe Studierende (BWK-Bund)
Die Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) wurde im Juni 2021 durch den Bundesrat verabschiedet. Die Verordnung tritt nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren am 01. August 2023 in Kraft. Ihr vorrangiges Ziel ist der Boden- und Grundwasserschutz bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen. Zugleich sollen mit der Ersatzbaustoffverordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Kernstück ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe enthält. Darunter fallen nicht nur Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, sondern auch Bodenaushub, Baggergut und Schotter, also Materialien, die im Wasser-, Tief- und Straßenbau in großem Umfang anfallen oder Verwendung finden. Die EBV trifft hier Vorgaben für Materialklassen, Schadstoffgrenzwerte und angepasste Einbauweisen.
 
Die neugefasste Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wurde an die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst und ihr Regelungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Es werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt, wobei die Länder bei den Materialien zur Verfüllung abweichende Regelungen treffen können. Zudem wird die Verordnung um Aspekte des physikalischen Bodenschutzes, die bodenkundliche Baubegleitung sowie die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wind erweitert. Die Methoden zur Bestimmung von Schadstoffgehalten wurden aktualisiert.
 
Das 58. Weiterbildungsseminar gibt einen Überblick über den Umfang der Neuregelungen und geht dann schwerpunktmäßig insbesondere auf Änderungen und Auswirkungen auf laufende bzw. in Planung befindliche Bauvorhaben ein.

Unsere Referenten:

RA Dr. Henning Blatt (Düsseldorf)
Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB

Dipl.-Ing. Daniel Scholz (Berlin)
PEBA Prüfinstitut für Baustoffe GmbH

Dr. agr. Norbert Feldwisch (Bergisch-Gladbach)
Sachverständiger nach § 18 BBodSchG, Ingenieurbüro Feldwisch

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