2015 haben Deutschland und Polen ein Abkommen zum Ausbau der Oder geschlossen. Kern der Vereinbarung, an der auch das Land Brandenburg beteiligt war, ist die Verbesserung der Schiffbarkeit, als Voraussetzung für den Einsatz von Eisbrechern in den Wintermonaten. Deren Einsatz dient der Gefahrenabwehr und dem Hochwasserschutz. Nach Umsetzung der geplanten Arbeiten soll es möglich sein, dass Schiffe bis zu einem Tiefgang von 1,80 Meter ganzjährig die Oder befahren können. Unstrittig würde der Ausbau der Oder auch Vorteile für die gewerbliche Schifffahrt mit sich bringen, weshalb Naturschützer befürchten, dass mit den Arbeiten vorrangig wirtschaftliche Interessen verfolgt werden. Der 2. BWK Odertag wird sich auch fachlicher Ebene mit den geplanten Arbeiten und ihren Auswirkungen befassen.