Praxislehrgang Bauplaner-Recht am 10.11.2021

Hotel Bielefelder Hof, Am Bahnhof 3, 33602 Bielefeld
(Google Maps)
08:30-16:30
Anmeldeschluss: 31.10.2021
Abmeldeschluss: 31.10.2021

Die Planung, Umsetzung und Einhaltung der Bauzeitabläufe ist für Architekten und Ingenieure in der gesamten Bauabwicklung von erheblicher Bedeutung. Die professionelle zeitliche Vorplanung ist dabei ebenso wichtig, wie die richtige Reaktion bei Bauzeitstörungen (Verzug und Behinderung). Auch Fragen eines zusätzlichen Planerhonorars stellen sich regelmäßig bei gestörten Abläufen. In unserem Seminar erhalten Sie kompakt und leicht verständlich u.a. Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Vertragsklauseln zur Bauzeit sind notwendig?
  • Wann liegt Verzug vor, wann Behinderung?
  • Wann besteht Anspruch auf Bauzeitverlängerung?
  • Wie wird die Bauzeitverlängerung berechnet?
  • Wann gibt es Vertragsstrafe, wann Schadensersatz?
  • Wie wirken Nachträge auf die Bauzeit?
  • Wann sind Beschleunigungsmaßnahmen zu vergüten?

Das Team um Rechtsanwalt Dr. Koch hat ein System entwickelt, mit dem Baupraktiker auch ohne tiefgreifende juristische Vorkenntnisse sofort in die Lage versetzt werden, die richtigen Maßnahmen bei Störungssituationen zu ergreifen. Sie erhalten dazu Checklisten und Musterbriefe mit kurzen leicht verständlichen Erläuterungen. (Quelle: www.bauplaner-recht.de)

Referent

Rechtsanwalt Markus Bettingen ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit 2011 Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Koch Dorobek & Kollegen in Wiesbaden mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht. Er ist ständiger Referent der Bauakademie Dr. Koch und dem IBS Consult beispielsweise zu folgenden Themen:

  • Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B
  • Bauzeit Verzug Behinderung sowie Planerhonorar bei gestörtem Planungs- und Bauablauf
  • Bauüberwachung mit System und Abnahme der Bauleistungen
  • Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages einschließlich HOAI-Abrechnung
  • Abrechnung und Rechnungsprüfung einschließlich Nachtragsmanagement am Bau
  • Das neue Bauvertragsrecht im BGB

sowie Firmenseminare zum Bau- und Architektenrecht nach individueller Absprache.

Kontakt:
Referent für berufsständische Angelegenheiten
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