Erfahrungsbericht zum Hochwasserereignis 2021 in der Nordeifel und dem Eifelvorland am 18.08.2021



BWK-OnlineCampus (Zoom)
(Google Maps)
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Das Hochwasser im Juli 2021 hat die Nordeifel sowie das Eifelvorland schwer getroffen. Schwerpunkte des Hochwassergeschehens waren die Städte Stolberg, Bad Münstereifel und Erftstadt. Das Hochwasser traf die Region mehr oder weniger unvorbereitet und vieles von dem, was in Presse, Funk und Fernsehen zu lesen, zu hören und zu sehen war, deutet darauf hin, dass ein außergewöhnliches Starkregenereignis im Verein mit der Morphologie des Gebiets und baulichen Gegebenheiten ursächlich für die massiven Schäden und, viel schlimmer noch, für die menschlichen Opfer, waren. Im MIttelpunkt der Fortbildungsveranstaltung steht ein Erfahrungsbericht zum Hochwasserereignis 2021 aus wasserbaulicher und wasserwirtschaftlicher Sicht.


Der BWK-Bundesverband und seine Landesverbände haben eine gemeinsame Spende für die Opfer der Flut 2021 in Höhe von bisher 8.100 € zusammengetragen. Die Spende soll dezentralen Projekten vor Ort zu Gute kommen und wird zwischen den betroffenen Regionen in NRW und RLP geteilt. Ein Teil der Spendengelder wurde bereits der Kirchengemeinde Altena überwiesen, ein anderer Teil diente der Finanzierung eines tragbaren Membran-Wasserfilters in Erftstadt-Blessem.

Die Fortbildungsveranstaltung wird als Aktion im Rahmen der gemeinsamen Spende des BWK durchgeführt. An Stelle einer Teilnahmegebühr bitten wir Sie, sich an unserer Aktion zu beteiligen. Bitte überweisen Sie dafür "Ihren Beitrag" auf das Konto des BWK-Bundesverbandes 

bei der
Weser-Elbe-Sparkasse
IBAN: DE68 2925 0000 1020 3279 52

unter dem Verwendungszweck „Hochwasserhilfen NRW/HRPS 2021“.

Der BWK-Bundesverband ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg oder einem Kontoauszug steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist jedoch ein vom Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellter Beleg vorzulegen, aus dem die nötigen Angaben hervorgehen. Diesen Vordruck erhalten Sie hier (PDF) und auf unserer Homepage (https://bwk-bund.de/spenden) zum Download. Sollten Sie mehr als 300 € spenden wollen, erhalten Sie eine Spendenquittung.


Die Veranstaltung ist durch die Ingenieurkammer Bau NRW als Fortbildungsveranstaltung (Seminar-Nr. 57554) anerkannt.
Weitere Informationen:
Kontakt:
BWK-Landesverband Brandenburg und Berlin e.V.
E-Mail an BWK-Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. senden