ABACUS Tierpark Hotel, Franz-Mett-Straße 3 -9, 10319 Berlin
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09:30 Uhr - 15:30 Uhr
Anmeldeschluss: 16.04.2024
Abmeldeschluss: 10.04.2024
135,00 € für interne Mitglieder
195,00 € für externe Teilnehmer
135,00 € für Teilnehmer+Begleitung der Gruppe Fördernde Mitglieder

Der BWK befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themen Wasser- und Abfallwirtschaft, Kulturbau, Bodenschutz sowie Altlasten. Neben der großen Klammer „Umweltschutz“ verbindet diese Bereiche. Auch ein Begriff, dessen Bedeutung in technischer und rechtlicher Hinsicht oft nur rudimentär verstanden wird: Der „Baugrund“.

Verstanden wird darunter „alles unter der Grasnarbe“ Befindliche, das in irgendeiner Weise im Zuge von Eingriffen durch Menschenhand, sei es bei der Herstellung von Bauwerken aller Art, sei es bei der Abfallbeseitigung oder jedweden anderen Tätigkeiten, tangiert wird und zu Reaktionen führt. Die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dieser „Überraschungstüte Baugrund“ werden meist erst beim Eintritt von Katastrophen wie in Köln oder Staufen bewusst – oder wenn der Staatsanwalt vor der Türe steht. Viel zu spät erkennen oftmals die Verantwortlichen das riesige Risikopotential, das sich im Untergrund befindet: Rutschhänge, Karsthöhlen, Anhydridböden, extreme Lagerungsdichten, aggressives Grundwasser, (Kampfmittel-) Kontaminationen, Erd- und Bergfall- aber auch Hebungsbereiche, Tagbrüche, von der Baugrundbeschreibung abweichend angetroffene Boden- und Wasserverhältnisse, Baugrund- und Systemrisikoverwirklichung und viele Problembereiche mehr gehen mit dem Baugrund einher.

Denn dieser ist stets allenfalls und nur stichprobenartig prüfbar und stellt damit Auftraggeber, Planer und Ausführende – sowie später Rechtsanwälte und Richter - vor oft sehr schwierige – und meist sehr teure und zeitaufwändige – Probleme. Diese beginnen bei der Frage nach einer „richtigen Beschreibung“ des „Baugrund“ (etwa für den Deponiebau) sowie notwendiger Bedenkenhinweise, setzen sich im Hinblick auf Änderungen der Bauausführung fort und führen häufig zur Suche nach richtigen Antworten bei der Beweisführung („Vor der Hacke ist es dunkel!“), der Zustandsfeststellung, Abnahme und Abrechnung bis hin zur Mängelhaftung sowie den Möglichkeiten der Befreiung davon, da grundsätzlich der Bauherr bzw. Auftraggeber den „Stoff“ Baugrund vorgibt.

Deshalb benötigen alle Baubeteiligten zu diesem „Universalbaustoff“ spezielles Wissen, um die gesamte Problem-Palette zu (er-)kennen und den damit zusammenhängenden Gefahren begegnen zu können.

Dies gilt in besonderer Weise auch für den Bodenschutz, die Altlastenproblematik, die Wasser- und Abfallwirtschaft sowie den Kulturbau, der etwa beim Wegebau nicht ohne Wechselwirkung mit dem Baugrund denkbar ist.

Das Seminar „Baugrund- und Tiefbaurecht“ zeigt eine Vielzahl von Fallstricken – und den richtigen rechtlichen Umgang damit – im Zusammenhang mit dem „Universal“- bzw. „Überraschungsbaustoff“ Baugrund an Hand zahlreicher Bilder und Beispiele aus der Praxis unter Einbezug der Rechtsprechung des BGH sowie der Obergerichte auf.

Referent:

Dr. Florian Englert

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht | Fachanwalt für Strafrecht | Lehrbeauftragter für Baustrafrecht und Baugrundrisiken  an der Akademie der HBC. Hochschule Biberach | Rechtsanwalt bei prof englert + partner Rechtsanwälte PartGmbB Schrobenhausen

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